· Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Taschengeld und Abofalle
| Jugendliche und Kinder können in unserem elektronisch geprägten Zeitalter schnell in eine Abofalle tappen. Wenn sie mit ihrem Taschengeld die daraus resultierenden Forderungen bedienen, ist fraglich, ob dies den eingegangenen Abonnementvertrag von Anfang an wirksam erscheinen lässt. Dazu ein Beispiel aus der Praxis: |
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Der vierzehnjährige S schließt über das Internet einen Abonnementvertrag über ein Diätmittel mit der Laufzeit von einem Jahr ab. Er zahlt aus seinem Taschengeld zu Beginn des Abonnements das Entgelt für die gesamte Laufzeit. Ist durch die Zahlung ein wirksamer Abonnementvertrag zustande gekommen? |
Nach § 110 BGB ist ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag als von Anfang an wirksam anzusehen, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. In Betracht kommt hier die Alternative der Überlassung zur freien Verfügung.
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