· Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Verschwiegenheitserklärung für Praktikantin
| Im Herbst werden wieder viele Praktikanten und Praktikantinnen in den Kanzleien „aufschlagen“. In der Kanzlei und auch bei Gerichtsterminen werden sie Einblicke auch in die persönlichen Verhältnisse von Mandanten gewinnen. Eine Verschwiegenheitserklärung versteht sich von selbst. Fraglich ist, wer für die Unterzeichnung einer solchen Erklärung bei Minderjährigen zuständig ist. |
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Die 14-jährige Schülerin Bellinda absolviert in einer Kanzlei ein zweiwöchiges Praktikum. Dabei soll sie mit allen möglichen Vorgängen in der Kanzlei in Berührung kommen. Alles unter dem erforderlichen Deckmantel der Verschwiegenheit. B fragt, wer die von Anwalt A vorgelegte Verschwiegenheitserklärung unterschreiben muss, die minderjährige Bellinda oder ihre sorgeberechtigten Eltern? |
Die Erklärung, über alle Vorgänge in und um die Kanzlei herum Stillschweigen zu bewahren, ist keine Willenserklärung.
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