28.01.2022 · Nachricht · Coronapandemie
Keine Hochzeitsfeier, aber wenigstens Catering-Anzahlung zurück
| Außer Spesen nichts gewesen? Erst versaut die Coronapandemie das Fest und dann bleibt man noch auf den Kosten für den Caterer sitzen? Nein, entschied das LG Frankenthal: Das Brautpaar darf von dem – vor Ausbruch der Pandemie geschlossenen – Catering-Vertrag zurücktreten. Der Caterer muss die vom Brautpaar überwiesene Anzahlung in voller Höhe zurückzahlen (LG Frankenthal 21.12.21, 8 O 198/21, Abruf-Nr. 227206 ). |
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