· Fachbeitrag · Editorial FK-06.2023
Eigenschaft als Vater oder Mutter von Transpersonen
| der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 4.4.23 bestätigt, dass Transpersonen nach einer Geschlechtsanpassung ihre Eigenschaft als Mütter oder Väter eines Kindes nicht verändern können (O.H. und G.H. vs. Deutschland, 53568/18 und A.H. u. a. vs. Deutschland 7246/20). |
Zuvor hatte sich bereits der BGH (6.9.17 und 8.11.17, XII ZB 660/14) mit der Thematik befasst, das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde ohne inhaltliche Begründung nicht zur Entscheidung an (15.5.18, 1 BvR 2831/17).
Im Ergebnis wird daher in der Geburtsurkunde registriert als
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