· Fachbeitrag · Editorial FK-08.2023
Auf den Hund gekommen
| … ist kürzlich das LG Frankenthal (Pfalz), das für einen „Trennungshund“ eine mit dem herkömmlichen Umgangsrecht für Minderjährige vergleichbare „Verwaltungs- und Benutzungsregelung“ installiert hat (12.5.23, 2 S 149/22). |
Nach der Trennung einer nicht ehelichen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft verblieb das Tier in der häuslichen Obhut eines Partners, während der andere ebenfalls das Bedürfnis verspürte, sich um das Wohl des Hundes zu kümmern.
Er machte daher erstinstanzlich (AG Bad Dürkheim) ein regelmäßiges, zweiwöchiges Umgangsrecht in Form eines Wechselmodells geltend, welches ihm mit der Begründung, die Natur des Hundes sei es, als Rudeltier zu leben, verwehrt wurde. Es sei dem Hundewohl dienlicher, wenn das Tier bei einem der ehemaligen Partner verbliebe, nämlich demjenigen, der die Hauptbezugsperson gewesen sei.
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