14.03.2016 · Fachbeitrag · Ehescheidung
Vorliegen eines Härtegrundes
| Ist die Ehefrau unheilbar erkrankt und wendet sich der Mann einer anderen Frau zu, ist die Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres zulässig, § 1565 Abs. 2 BGB (OLG Stuttgart 17.9.15, 11 UF 76/15, Abruf-Nr. 146491 ). |
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