31.05.2021 · Fachbeitrag · Ehewohnung
Anspruch auf nachehezeitliche Überlassung der Ehewohnung
| Spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung erlischt der Anspruch eines Ehegatten gegen den anderen auf Überlassung der (ehemaligen) Ehewohnung, wenn er nicht vorher rechtshängig gemacht worden ist, § 1568a Abs. 6 BGB. Damit erlischt auch die Sperrwirkung des § 1568a BGB gegenüber einem Anspruch aus § 985 BGB (BGH 10.3.21, XII ZB 243/20, Abruf-Nr. 221274 ). |
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