· Fachbeitrag · Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| § 24b EStG sieht für Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag vor. Dieser wird von der Summe der Einkünfte zur Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen (vgl. auch Schema zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens in R 2 EStR). Der Beitrag erläutert dessen Voraussetzungen und welcher Gestaltungsspielraum diesbezüglich besteht. |
1. Voraussetzungen
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende verlangt, dass folgende Voraussetzungen - kumulativ - erfüllt sein müssen:
a) Steuerpflichtiger muss alleinstehend sein
Der Steuerpflichtige muss alleinstehend sein. Das ist der Fall, wenn er nicht die Voraussetzungen für das Ehegatten-Splitting erfüllt oder auch verwitwet ist und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet. Steht ihm für den letztgenannten Personenkreis aber ein Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld zu, gelten sie ebenfalls als alleinstehend.
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