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  • · Fachbeitrag · Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    | Der Gesetzgeber erhöht zeitlich begrenzt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, um der erhöhten Belastung Rechnung zu tragen. |

     

    1. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Das Einkommensteuergesetz sieht für Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag vor (§ 24b EStG). Dieser beträgt 1.908 EUR. Sind mehrere Kinder vorhanden, dann erhöht sich dieser Betrag um 240 EUR je weiteres Kind.

     

    2. Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag

    Es muss sich um einen Alleinstehenden handeln, d. h. um Steuerpflichtige,