· Fachbeitrag · Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
| Der Gesetzgeber erhöht zeitlich begrenzt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, um der erhöhten Belastung Rechnung zu tragen. |
1. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Das Einkommensteuergesetz sieht für Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag vor (§ 24b EStG). Dieser beträgt 1.908 EUR. Sind mehrere Kinder vorhanden, dann erhöht sich dieser Betrag um 240 EUR je weiteres Kind.
2. Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
Es muss sich um einen Alleinstehenden handeln, d. h. um Steuerpflichtige,
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