· Fachbeitrag · Erbrecht
Behindertentestamente bedarfsgerecht gestalten
von Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München
| Behindertentestamente sind mit typischen Gestaltungsvarianten (Vor- und Nacherbschaft, Dauertestamentsvollstreckung, Pflichtteilsreduzierung) verknüpft. Es wäre ein Fehler, eine rechtliche Beratung hierauf zu beschränken. Die Praxis zeigt, dass sowohl aus Beratersicht als auch vonseiten der testierenden Elterngeneration zentrale Aspekte einer ganzheitlichen Regelung übersehen werden. Dies zeigen die folgenden Hinweise. |
1. Ausgangslage
Ein sog. Behindertentestament ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die einem behinderten Kind unter Berücksichtigung sozialhilferechtlicher Bestimmungen unmittelbare Vorteile seitens der Eltern zugewendet werden sollen. Zweck dieser Verfügung ist es, dem behinderten Erben (meist das gemeinsame Kind) trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung durch Gewährung von Sozialhilfeleistungen zu erhalten, ohne dass das ererbte Ver- mögen hierfür eingesetzt werden muss (dazu Gottwald, EE 20, 3 ff.).
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M und V haben zwei erwachsene Kinder, die verheiratete Tochter T mit einem minderjährigen Sohn E, und den unverheirateten Sohn S, der kinderlos ist und an einer geistigen Behinderung leidet. Er lebt in einer Behinderteneinrichtung. |
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