· Fachbeitrag · Erbrecht
Erbschleicherei in der Familie: Das ist zu tun
von Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München
| Die Beitragsserie befasst sich mit Erbschleicherei. In Teil 1 haben wir betreuungs- und vorsorgerechtliche Maßnahmen aufgezeigt, um Erbschleicherei zu verhindern. Teil 2 informiert Sie über lebzeitige rechtsgeschäftliche Maßnahmen. Teil 3 befasst sich mit flankierenden Möglichkeiten, um einer Erbschleicherei vorzubeugen. Teil 4 erläutert prozessuale Wege. Teil 5 erläutert, wie man persönlich gegen Erbschleicher vorgehen kann. Teil 6 behandelt Erbschleicherei in der Familie. Dazu im Einzelnen: |
1. Kind als Erbschleicher
Die Praxis im Kampf gegen Erbschleicherei offenbart eine Fülle an Konstellationen, in denen sich Kinder als Erbschleicher gegenüber ihren Eltern profilieren, z. B. zum Nachteil der Geschwister, anderer Verwandter (dem Patenkind u. a.) oder dem verbleibenden Elternteil. Typische Sachverhalte sind
- der Missbrauch einer eingeräumten Vorsorgevollmacht,
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