· Fachbeitrag · Erbrecht
Erbschleicherei: Diese prozessualen Wege gibt es
von Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München
| Erbschleicher richten in der Praxis großen Schaden an. In Teil 1 der Beitragsreihe haben wir daher betreuungs- und vorsorgerechtliche Maßnahmen aufgezeigt, um Erbschleicherei zu verhindern. Teil 2 informiert Sie über entsprechende lebzeitige rechtsgeschäftliche Maßnahmen. Teil 3 befasst sich mit flankierenden Möglichkeiten, um einer Erbschleicherei vorzubeugen. Haben Erbschleicher sich erfolgreich das Vermögen eines Opfers angeeignet, ist fraglich, ob die Angehörigen des Opfers prozessual dagegen vorgehen können. Dazu nun im Einzelnen in Teil 4: |
1. Suche nach dem besten Rechtsweg
Im Erbfall muss die geschädigte Familie prüfen, ob gegen den Erbschleicher vorgegangen werden kann. Dies wird erschwert, wenn der Erbschleicher selbst per Testament oder Erbvertrag Erbe geworden ist. Dies muss bei Gericht angegriffen werden. Dafür gibt es zwei zentrale Rechtswege:
- Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht
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