· Fachbeitrag · Erbrecht
Erbschleicherei verhindern: Chancen und Herausforderungen als Ansprechpartner
von Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München
| Erbschleicherei verursacht bei den Opfern und deren Angehörigen emotionale, gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden. In Teil 1 der Beitragsreihe haben wir betreuungs- und vorsorgerechtliche Maßnahmen aufgezeigt, um Erbschleicherei zu verhindern. Teil 2 befasst sich mit entsprechenden lebzeitigen rechtsgeschäftlichen Maßnahmen. Teil 3 befasst sich mit flankierenden Möglichkeiten, um einer Erbschleicherei vorzubeugen. |
1. Ansprechpartner sein
Erbschleicher sind erfolgreich, wenn sie den „Triggerpunkt“ des Opfers finden. Dieser Triggerpunkt ist häufig, dass das Opfer allein ist und ein Ansprechpartner fehlt. Diese Lücke füllt der Erbschleicher aus. Die Familie des Opfers und der Freundeskreis sollten dagegenwirken und sich selbst als Ansprechpartner anbieten. In diesem Bereich gibt es u. a. folgende Sonderfälle:
- Die Sehnsucht nach einem Ansprechpartner ist besonders groß, wenn das Opfer in der Ehe immer der unterlegene Teil war und der Vorverstorbene das Leben der Eheleute geregelt hat.
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