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Erbschleicherei: So nehmen Sie den Erbschleicher ins Visier
von Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München
| In der Praxis kochen die Emotionen hoch, wenn Erbschleicher erfolgreich waren. In Teil 1 der Beitragsreihe haben wir daher betreuungs- und vorsorgerechtliche Maßnahmen aufgezeigt, um Erbschleicherei zu verhindern. Teil 2 informiert Sie über entsprechende lebzeitige rechtsgeschäftliche Maßnahmen. Teil 3 befasst sich mit flankierenden Möglichkeiten, um einer Erbschleicherei vorzubeugen. Teil 4 erläutert prozessuale Wege gegen den Erbschleicher. Teil 5 gibt Tipps, wie Sie gegen den Erbschleicher persönlich vorgehen können: |
1. Strafrechtliche Schritte gegen Erbschleicher
In drastischen Erbschleicher-Fällen drängt sich eine Strafanzeige auf.
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