02.11.2016 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Scheidungsantrag nach Rücknahme eines früheren ist neue Angelegenheit
| Wird ein Scheidungsantrag zurückgenommen und später erneut die Scheidung beantragt, können die Anwälte ihre Vergütung jeweils gesondert erhalten. Es kommt nicht darauf an, ob seit Rücknahme des ersten Scheidungsantrags bis zur Einreichung des neuen Scheidungsantrags mehr als zwei Kalenderjahre vergangen sind, so das AG Ludwigshafen. |
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