Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.03.2013 · Fachbeitrag · Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

    Elternzeit: Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit

    | Der Arbeitnehmer kann während der gesamten Elternzeit zweimal eine Verringerung seiner Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 S. 1 BEEG beanspruchen, wenn eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist und die Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG vorliegen. Eine einvernehmliche Elternteilzeitregelung ist nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit anzurechnen (BAG 19.2.13, 9 AZR 461/11, n.v., Abruf-Nr. 130654 ). |