20.03.2013 · Fachbeitrag · Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Elternzeit: Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit
| Der Arbeitnehmer kann während der gesamten Elternzeit zweimal eine Verringerung seiner Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 S. 1 BEEG beanspruchen, wenn eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist und die Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG vorliegen. Eine einvernehmliche Elternteilzeitregelung ist nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit anzurechnen (BAG 19.2.13, 9 AZR 461/11, n.v., Abruf-Nr. 130654 ). |
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