· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Verantwortungsgemeinschaft ‒ mehr Fragen als Chancen und Risiken
von RiOLG Eva Bode, Berlin
| Die Koalition will das Familienrecht modernisieren und ein neues Rechtsinstitut schaffen: die Verantwortungsgemeinschaft (VGM, Koalitionsvertrag S. 101). Dazu ergeben sich jedoch noch einige Fragen. |
1. Personenkreis
Bundesjustizminister (BJM) Buschmann erklärte: „Wir werden bei der VGM voraussichtlich ein mehrstufiges Modell anbieten, das zu den verschiedenen Lebenssituationen passt und eine unterschiedliche Intensität der Verantwortungsübernahme füreinander ermöglicht.“ Bereits in der letzten Legislaturperiode beantragte die FDP-Fraktion, dass selbstbestimmte Lebensentwürfe gestärkt und eine VGM eingeführt wird (BT-Drucksache 19/16454). Die SPD verabschiedete schon 2015 einen Parteitagsbeschluss („Familie im Wandel ‒ moderne Familienpolitik weiter denken“). Es findet sich bereits der Begriff der VGM. BJM Buschmann will seinen Vorschlag an dem FDP-Antrag anlehnen.
Eine VGM soll durch mindestens zwei oder mehrere Volljährige, die nicht miteinander verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie verwandt sind, möglichst unbürokratisch geschlossen werden können (BT-Drucksache 19/16454). Eine Person, die verheiratet ist, soll also nicht mit ihrem Ehegatten eine Zweipersonen-VGM eingehen können. Denn die Rechte und Pflichten in einer Ehe sollen weitergehender ausgestaltet sein als bei der VGM; die VGM soll nicht den Status einer Ehe light beanspruchen.
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