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  • 01.07.2024 · Nachricht · Gesetzliche Rentenversicherung

    Grundrente: Einkommen des Ehegatten ist anrechenbar

    | Die Anrechnung des Einkommens des Ehegatten bei der Grundrente ist verfassungsgemäß (LSG Essen 30.1.24, L 18 R 707/22, Abruf-Nr. 240813 ). |