· Fachbeitrag · Internationales Familienrecht
BGH: Brautgabe ist ein Vertrag sui generis
von RiOLG Paul Wesseler, Hamm
| Nach deutschem Recht ist die Brautgabe ein notariell zu beurkundender familienrechtlicher Vertrag sui generis. Das hat der BGH entschieden. |
Sachverhalt
Die F ist deutsche Staatsangehörige. M besitzt die lybische Staatsangehörigkeit. M und F lebten in Deutschland. Am 25.3.06 fand eine Trauungszeremonie nach islamischem Ritus in Anwesenheit eines Iman statt. Dabei unterzeichneten sie ein teilweise vorgedrucktes und mit „Akt der Eheschließung“ überschriebenes Schriftstück in deutscher Sprache. Es enthielt u. a. die Bestimmung „Mitgift Deckung: Pilgerfahrt“. Am 29.3.07 schlossen M und F vor dem Standesamt in Deutschland die Ehe. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 9.11.16 wurde die Ehe geschieden. F begehrt in allen Instanzen erfolglos, M aufzugeben, ihr die Pilgerreise nach Mekka zu bezahlen (BGH 18.3.20, XII ZB 380/19, Abruf-Nr. 216112).
Entscheidungsgründe
Das Leistungsversprechen des M ist vor dem religiösen und kulturellen Hintergrund als Brautgabevereinbarung einzuordnen.
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