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  • · Nachricht · Kinderbetreuung

    U3-Kita-Plätze: Über fünf Kilometer nicht wohnortnah

    | Kinder unter drei Jahren haben nach einer Eilentscheidung des VG Köln ab dem 1.8.13 einen Anspruch auf einen wohnortnahen Kinderbetreuungsplatz. Am 18.7.13, hat das Gericht in zwei Verfahren die Stadt Köln verpflichtet, zwei Kindern ab August einen Betreuungsplatz in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen. Die Grenze der Wohnortnähe im städtischen Bereich von Köln sei überschritten, wenn die Einrichtung mehr als fünf Kilometer Wegstrecke vom Wohnort des Kindes entfernt gelegen ist (VG Köln 18.7.13, 19 L 877/13). |

     

    Zudem können Kinder, deren Eltern sich für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung entschieden haben, von der Stadt nicht auf ein Angebot bei Tagesmüttern/-vätern verwiesen werden. Den Eltern müsse die freie Entscheidung über die Betreuungsform offenstehen.

     

    Die Stadt Köln hat gegen die Beschlüsse Beschwerde beim OVG Münster eingelegt.

    Quelle: ID 42237139