30.09.2024 · Nachricht · Kinderreisepass
Einreise: Reisende sind nach Vertragsschluss in der Pflicht
| Ein Reiseveranstalter muss nicht darüber informieren, dass sich die Einreisebestimmungen nach Vertragsschluss geändert haben (AG München 27.2.24, 223 C 19445/23, Abruf-Nr. 243596 ). |
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