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  • 24.02.2025 · Nachricht · Kostenerstattung

    Mann muss für Feuerwehreinsatz zahlen, auch wenn die Frau gezündelt hat

    | Die Feuerwehr rückte aus, weil auf dem von M bewohnten Grundstück Matratzen mit einer starken Rauchentwicklung angezündet worden waren. Die nach Zusendung des Kostenbescheids von etwas über 1.000 EUR von M gemachte Ausrede, seine Frau habe die Matratzen angezündet, war nicht erfolgreich. Das hat das OVG Saarlouis entschieden (10.1.25, 2 A 176/24, Abruf-Nr. 246444 ). |