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  • 28.06.2017 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Verfahrenswert eines Antrags auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    | Beantragt ein Ehegatte, den anderen zu verpflichten, dem begrenzten Realsplitting zuzustimmen, richtet sich der Verfahrenswert nach der Höhe der zu erwartenden Steuerersparnis des Antragstellers abzüglich des von ihm auszugleichenden Steuernachteils der Antragsgegnerin. Dies hat das OLG Frankfurt aktuell entschieden. |