11.02.2022 · Nachricht · Mietrecht
Hochzeitslocation wegen Corona kündbar gegen Ausgleichszahlung
| Wenn Räume angemietet wurden, um eine Hochzeit mit bis zu 120 Personen zu feiern, die gem. der Corona-VO nur mit 50 Personen erfolgen könnte, kommt ein Kündigungsrecht der Mieter nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht, bei dessen Ausübung dem Vermieter eine Ausgleichszahlung zu leisten ist (OLG Celle 2.12.21, 2 U 64/21, Abruf-Nr. 226469 ). |
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