06.04.2020 · Fachbeitrag · Öffentliches Recht
Ehemann älter als 50 Jahre – kein Anspruch auf Beihilfe für eine künstliche Befruchtung
| Das Land NRW hat einer 34 Jahre alten verbeamteten Lehrerin, deren Ehemann 1952 geboren ist, zu Recht die Gewährung von Beihilfe für mehrere Versuche einer künstlichen Befruchtung versagt (VG Düsseldorf 17.2.20, 10 K 17003/17). |
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