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  • 29.01.2024 · Nachricht · Personenstandsrecht

    Abgeschlossener Eintrag im Familienbuch: So geht die Berichtigung

    | Eine Berichtigung nach § 48 PStG setzt voraus, dass der Eintrag inhaltlich falsch ist. Zudem muss das Gericht von der Richtigkeit der Änderung überzeugt sein. An den hierfür erforderlichen Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (OLG Celle 22. 12.22, 21 W 1/21, Abruf-Nr. 234005 ). |