04.06.2018 · Fachbeitrag · Scheidungsfolgenvereinbarung
Regelungslücke bei einer durch Rentenversicherung gesicherten Darlehensverbindlichkeit
| Wenn in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung im Hinblick auf eine durch eine Rentenversicherung gesicherte Darlehensverbindlichkeit folgende relevanten Fragen nicht geregelt sind, ist diese Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen: Wer zahlt zumindest bis zum Ende der Zinsbindung des gesicherten Darlehens im Innenverhältnis der Beteiligten die laufenden Beiträge? Wem soll letztlich das angesparte Kapital ganz oder teilweise zustehen? Soll es verwendet werden, um die besicherten Darlehen zu tilgen? (OLG Hamm 15.2.18, II-2 UF 183/17, Abruf-Nr. 201237 ) |
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