18.04.2016 · Fachbeitrag · Sofortiges Anerkenntnis
Aufforderung, eine JA-Urkunde zu errichten
| Jeder Unterhaltsgläubiger hat ein Titulierungsinteresse. Dies besteht auch, wenn der Unterhalt regelmäßig und pünktlich bezahlt wird (BGH FamRZ 10, 195). Der Unterhaltsschuldner gibt damit auch Veranlassung dazu, ein gerichtliches Verfahren betreffend den Kindesunterhalt einzuleiten, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, eine Jugendamtsurkunde zu errichten, (OLG Hamm 20.1.16, 2 WF 199/15, Abruf-Nr. 146718 ). |
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