04.11.2024 · Nachricht · Sozialrecht
Berufsausbildungsbeihilfe: Wohnen außerhalb des Elternhauses
| Auszubildende haben keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie im elterlichen Haushalt wohnen. Das hat das LSG NRW entschieden (22.7.24, L 20 AL 196/22, Abruf-Nr. 243930 ). |
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