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Elterngeld: Provisionen sind zu berücksichtigen
| Regelmäßig gezahlte Provisionen sind beim Elterngeld auch nach der neuen Rechtslage 2015 zu berücksichtigen. Entgegenstehende Verwaltungsvorschriften haben hieran nichts geändert. Das Bundeselterngeldgesetz verfolgt den Zweck, die Einkünfte (teilweise) zu ersetzen, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustands den Lebensstandard der Elterngeldberechtigten geprägt haben. Dazu gehören auch regelmäßig gezahlte Provisionen ( LSG Baden-Württemberg 13.12.16, L 11 EG 1557/16 ). |
Quelle: Pressemitteilung des LSG Baden-Württemberg vom 13.12.16
Quelle: ID 44445788