22.08.2022 · Nachricht · Sozialrecht
Kinderzuschlag grundsätzlich nur für erwerbsfähige Eltern
| Kann kein Familienmitglied hilfebedürftig i. S. d. SGB II sein, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Dies gilt auch, wenn Grund für die fehlende Hilfebedürftigkeit die mangelnde Erwerbsfähigkeit der Eltern ist (BSG 13.7.22, B 7/14 KG 1/21 R, Abruf-Nr. 230509 ). |
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