· Fachbeitrag · Sozialrecht
Haftungsfalle Schnittstelle Familien- und Sozialrecht
von RA Dr. Wolfgang Conradis, FA Sozialrecht, Kanzlei Dr. Conradis und Jansen, Duisburg
| Einige sozialrechtliche Probleme sind in fast jedem Scheidungsverfahren zu behandeln, wobei der größere Teil bereits bei der Trennung zu klären ist. Vor allem wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, müssen die Konsequenzen für weitere sozialrechtliche Ansprüche bedacht werden. Nachstehend werden wichtige sozialrechtliche Konstellationen erörtert, bei denen es bei einer fehlenden oder unzutreffenden Beratung zur Haftung kommen kann. Danach wird auf die sozialrechtlichen Konsequenzen beim Wechselmodell und auf zwei Probleme bei der Krankenversicherung hingewiesen. |
1. Umfang der Beratungspflicht
Rechtsanwälte sind aus dem Mandatsverhältnis in der Familiensache zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung verpflichtet (BGH 16.5.91, IX ZR 131/90, NJW 91, 2079).
Führt die fehlende oder unrichtige Beratung zu einem Schaden, weil z. B. sozialrechtliche Ansprüche nicht geltend gemacht werden können, kann ein Regressanspruch der Mandanten entstehen.
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