· Fachbeitrag · Sozialrecht
Vom Kindergeld bis zur Grundsicherung: unverzichtbare Sozialleistungen
von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht, FA Erbrecht, Düsseldorf
| Einige Sozialleistungen dienen dazu, die individuelle Leistungsfähigkeit zu stärken. Diese sollen nachfolgend vorgestellt werden: |
1. Kindergeld
Kindergeld gem. §§ 62 ff. EStG wird monatlich gezahlt. Es ist einkommensunabhängig und richtet sich nach der Zahl der Kinder, die sich in Obhut der Familie bzw. des/der Alleinerziehenden befinden. Es gilt als Steuervergütung. Anspruchsberechtigt ist derjenige im Inland lebende, unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind oder die Kinder leben. Die Auszahlungsbeträge staffeln sich ‒ derzeit ‒ wie folgt:
- Das 1. und 2. Kind erhält jeweils monatlich 219 EUR,
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