Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Besonderheiten bei der Veranlagung von Ehegatten

    von StB Christoph Wenhardt, Brühl

    | Bei der steuerlichen Veranlagung von Ehegatten gibt es Besonderheiten. Der Beitrag erläutert daher das Ehegatten- und Witwensplitting, die Besteuerung bei Getrenntleben, Scheidung und Wiederverheiratung sowie die Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Zusammenveranlagung. |

    1. Ehegattensplitting und Witwensplitting

    Beim Ehegatten- und Witwensplitting ist Folgendes zu beachten:

     

    a) Ehegattensplitting

    Werden Ehegatten zusammen veranlagt, greift der Splittingtarif. Hiernach wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Ehegatten halbiert und darauf die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuerbetrag wird verdoppelt und ergibt die Einkommensteuer, § 32a Abs. 5 EStG.