· Fachbeitrag · Steuerrecht
Besonderheiten bei der Veranlagung von Ehegatten
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Bei der steuerlichen Veranlagung von Ehegatten gibt es Besonderheiten. Der Beitrag erläutert daher das Ehegatten- und Witwensplitting, die Besteuerung bei Getrenntleben, Scheidung und Wiederverheiratung sowie die Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Zusammenveranlagung. |
1. Ehegattensplitting und Witwensplitting
Beim Ehegatten- und Witwensplitting ist Folgendes zu beachten:
a) Ehegattensplitting
Werden Ehegatten zusammen veranlagt, greift der Splittingtarif. Hiernach wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Ehegatten halbiert und darauf die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuerbetrag wird verdoppelt und ergibt die Einkommensteuer, § 32a Abs. 5 EStG.
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