· Fachbeitrag · Steuerrecht
Gestaltungsmöglichkeiten der steuerlichen Veranlagung von Ehegatten
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Ehegatten können wählen, ob sie einzeln oder gemeinsam steuerlich veranlagt werden wollen. Der Beitrag zeigt die Vor- und Nachteile auf. |
1. Wahlrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) wählen.
2. Voraussetzungen für das Wahlrecht
Für das Wahlrecht (§ 26 EStG) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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