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  • · Nachricht · Steuerrecht

    Kosten für Dienstwagen des Ehegatten mit Minijob

    | Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird (FG Köln 15.3.18, 3 K 2547/16 entschieden. |

     

    Der Kläger (M) beschäftigte seine Ehefrau (F) im Rahmen eines Minijobs als Büro-, Organisations- und Kurierkraft für 400 EUR monatlich. Er überließ der F hierfür einen PKW, den sie auch privat nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde mit 385 EUR (1 Prozent des Kfz-Listenneupreises) monatlich angesetzt und vom Arbeitslohn der F abgezogen.

     

    Im Rahmen einer Betriebsprüfung erkannte das FA das Arbeitsverhältnis nicht an. Es erhöhte den Gewinn des M um die Kosten für den PKW und den Lohnaufwand für die F. Denn nach Ansicht des FA wäre eine solche Vereinbarung nicht mit fremden Arbeitnehmern geschlossen worden.

     

    Der 3. Senat gab der Klage statt und erkannte sämtliche Kosten als Betriebsausgaben des M an. Zwar sei die Gestaltung bei einem Minijob ungewöhnlich, doch entsprächen Inhalt und Durchführung des Vertrags noch dem, was auch fremde Dritte vereinbaren würden. Insbesondere könne nicht festgestellt werden, dass Dienstwagen nur Vollzeitbeschäftigten oder Führungspersonal auch zur privaten Nutzung überlassen würden.

     

    Das FA hat die zugelassene Revision beim BFH eingelegt (Az. X R 44/17).

     

    Quelle: Pressemitteilung des FG Köln vom 15.3.18

    Quelle: ID 45213909