· Fachbeitrag · Steuerrecht
Schenkungsteuer bei Übertragung eines Einzelkontos unter Ehegatten
von RA und Notar Dr. Ralf Laws, FA Steuerrecht und Arbeitsrecht, LL.M. M.M., Brilon
| Ehegatten übertragen sich häufig Vermögen. Dabei gehen diese regelmäßig von „ihrem“ Vermögen aus, ohne nach den Vermögensmassen des Einzelnen zu unterscheiden. Dies kann bei Vermögensübertragungen größeren Umfangs, die als Schenkung zu werten sind, steuerlich negativ sein. Relevant ist daher die Frage, ob „Umschichtungen“ von Vermögen im Einzelfall als Schenkung einzuordnen sind oder nicht. Der BFH hat sich mit der Frage befasst, wer dies im Streitfall darlegen und beweisen muss. |
Sachverhalt
Der Ehemann (M) unterhielt ein auf ihn lautendes Konto und Depot bei der B-Bank, über das auch seine Ehefrau (F), die Klägerin, verfügungsbefugt war. Später eröffnete F bei der B-Bank ein Einzelkonto und Depot und erteilte M hierfür Vollmacht. M übertrug das Guthaben seines Kontos auf das Konto der F. Nachdem die Steuerfahndung diesen Sachverhalt aufgedeckt hatte, forderte das Finanzamt (FA) die F auf, eine Schenkungsteuererklärung abzugeben. F erklärte nur den hälftigen Betrag und gab an, die andere Hälfte des Vermögens habe ihr schon vor der Übertragung zugestanden. Das FA legte aber im Schenkungsteuerbescheid den gesamten übertragenen Kontowert zugrunde. Dagegen wendet F sich in allen Instanzen erfolglos.
|
(Abruf-Nr. 188331) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig