· Fachbeitrag · Steuerrecht
Steueroptimierung in der Patchworkfamilie
von RA Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt
| Noch immer sucht der Gesetzgeber nach Möglichkeiten, andere als klassische Familienstrukturen rechtlich besser zu stellen. Steuerlich ist hingegen etwa in der Patchworkfamilie auch heute schon einiges möglich: ein Überblick über die besten Kniffe. |
1. Mehr Kindergeld durch Zählkind(er)
Ein erster Anlauf für steuerliche Vorteile ist die Kindergeldoptimierung. Da es ab dem dritten Kind mehr Kindergeld gibt, lohnt es sich oft, Kindergeldansprüche bei einer Person zusammenzufassen. Kinder aus einer früheren Beziehung, die beim Expartner leben, können dabei als sog. Zählkinder beachtet werden.
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M und F heiraten und bekommen zwei gemeinsame Kinder. M hat ein Kind aus einer früheren Ehe, das bei der Mutter lebt. F hat keine weiteren Kinder. Stellt F den Kindergeldantrag, würde sie 2 × 219 EUR monatlich bekommen. Stellt hingegen M den Kindergeldantrag, wird sein Kind aus erster Ehe als Zählkinderfasst. Die beiden Kinder mit F sind für ihn Kind Nr. 2 und 3. Er bekäme 219 EUR + 225 EUR Kindergeld, also monatlich sechs EUR mehr. Auf den Kindergeldbezug der Exfrau von M hat die Berücksichtigung des Zählkinds keinerlei Einfluss. |
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