· Fachbeitrag · Steuerrecht
Unterhalt an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten - Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Zahlt ein Ehegatte an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten Unterhalt, kann er diese Zahlungen als Sonderausgaben geltend machen. Der Beitrag zeigt, welche Gestaltungsmöglichkeiten es insoweit gibt und was dabei zu beachten ist. |
1. Allgemeines
Gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten bis zu 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt. Der Höchstbetrag erhöht sich um die Beiträge zu einer Basis Kranken- und/oder gesetzlichen Pflegeversicherung, die der Geber für den geschiedenen Ehegatten oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten übernommen hat. Die Ausführungen gelten auch für den eingetragenen Lebenspartner, § 2 Abs. 8 EStG.
2. Mehrere Empfänger
Leistet jemand Unterhalt an mehrere Empfänger, sind die Unterhaltsleistungen an jeden bis zum Höchstbetrag abziehbar.
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