· Fachbeitrag · Störung der Geschäftsgrundlage
Schenkungen bei Trennung und Scheidung
| Schenken Schwiegereltern eine als Renditeobjekt genutzte Immobilie an das Kind und Schwiegerkind, scheidet eine Rückforderung im Fall der Trennung der Ehegatten aufgrund Wegfalls bzw. Störung der Geschäftsgrundlage aus (OLG Oldenburg 14.10.20, 11 UF 100/20, Abruf-Nr. 220268 ). |
Die Klägerin F hatte ihrer Tochter T und deren Mann M eine Eigentumswohnung geschenkt, die diese vermieteten. T und M sind inzwischen geschieden. F verlangt erfolglos einen Betrag von M aufgrund Wegfalls bzw. Störung der Geschäftsgrundlage. M schuldet keine Rückzahlung. Es war eine Schenkung. Sie ist nur bei einer schweren Verfehlung des M gegen die F zurückforderbar.
MERKE | Bei der Schenkung eines Familienheims an das Kind und Schwiegerkind besteht dagegen ein direkter Zusammenhang damit, dass die Ehe fortgesetzt wird, sodass u. U. beim Scheitern der Ehe eine Rückforderung infrage kommt. |
Hier ist die Immobilie als Renditeobjekt geschenkt worden. Die F konnte daher nicht damit rechnen, dass T und M diese langfristig nutzen werden. Zudem war das Motiv für die Schenkung auch die Ersparnis weiteren Ärgers mit den Mietern und der Renovierungen. Allein der Fortbestand der Ehe war daher nicht die Geschäftsgrundlage für die Übertragung. (GM)