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  • 11.07.2016 · Fachbeitrag · Türkisches Recht

    Brautschmuck: Umgehängt = geschenkt

    | Nach dem für eine Hochzeitsfeier in der Türkei maßgeblichen türkischen Zivilrecht wird Goldschmuck, der einer Frau während der Hochzeit umgehängt wird, als ihr geschenkt angesehen. Dies gilt unabhängig davon, wer den Schmuck gekauft hat. Möglich ist aber der Gegenbeweis, dass der Schmuck nicht geschenkt werden soll. Der Ehemann darf diesen Schmuck nicht eigenmächtig veräußern. Wenn er ihn veräußert, verletzt er das Eigentumsrecht der Frau und muss Schadenersatz in Höhe des Werts des Schmucks leisten (OLG Hamm 25.4.16, 4 UF 60/16, Abruf-Nr. 186929 ). |