20.03.2020 · Fachbeitrag · Unterlassung
Anrede mit „Fräulein“ ist zwar altmodisch, aber nicht ehrverletzend
| Es ist nicht ehrverletzend und verletzt nicht das Persönlichkeitsrecht, wenn ältere Menschen eine Mieterin als „Fräulein“ bezeichnen (AG Frankfurt a. M., 27. 6.19, 29 C 1220/19 (46), Abruf-Nr. 211050 ). |
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