· Fachbeitrag · Verdienstausfallschaden
Neue Berechnungsmethode für den zu ersetzenden Steuerschaden
von RA Dr. Gudrun Möller, FA Familienrecht, Münster
| Der BGH hat seine Rechtsprechung dazu geändert, wie sich der Anspruch auf Ersatz der auf den entgangenen Nettoverdienst anfallenden Steuern bei einem mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagten Geschädigten berechnet. |
Sachverhalt
Die K wurde beim Verkehrsunfall verletzt, für den der Beklagte B (Haftpflichtversicherer) dem Grunde nach voll einstandspflichtig ist. Die zusammen mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer veranlagte K macht geltend, 2017 durch den in diesem Jahr von dem B geleisteten Ersatz ihres Nettoverdienstausfallschadens einen Steuerschaden erlitten zu haben. Der B hat einen Teilbetrag gezahlt und bestreitet, dass in einem darüber hinausgehenden Maß zu ersetzende Steuern angefallen sind. Das AG hat der Klage auf Zahlung der Differenz stattgegeben. Die Berufung und die Revision des B blieben erfolglos.
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Ein erwerbstätiger verheirateter Geschädigter, der mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wird, kann von dem Schädiger, der ihm neben dem entgangenen Nettoverdienst die darauf anfallenden Steuern zu ersetzen hat, den Einkommensteuerbetrag ersetzt verlangen, der sich auf der Grundlage der Zusammenveranlagung ergibt (teilweise Aufgabe Senatsurteil 28.4.70, VI ZR 193/68, VersR 70, 640). |
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