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  • 19.02.2018 · Fachbeitrag · Verfahrensbeistand

    Keine erneute Vergütung bei Zurückverweisung an das AG

    | Der BGH hat die bis jetzt streitige Frage geklärt, dass der Verfahrensbeistand keine erneute pauschale Vergütung erhält, wenn das Beschwerdegericht die Sache an das Ausgangsgericht zurückverweist. Das Verfahren vor dem Ausgangsgericht setzt lediglich das frühere Verfahren erster Instanz fort. Dies begründet keinen weiteren Vergütungsanspruch (BGH 27.9.17, XII ZB 420/16, Abruf-Nr. 197754 ). |