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  • 01.01.2016 · Fachbeitrag · Verfahrenskostenhilfe

    Bei Verfahren gem. § 1631b BGB ist ein Anwalt beizuordnen

    | Auch wenn eine alleinsorgende Mutter selbst beantragt, dass ihr Kind untergebracht werden soll (§ 1631b BGB), ist ihr Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu bewilligen und ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn dies nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen angezeigt ist (OLG Schleswig 30.10.15, 14 WF 101/15, Abruf-Nr. 146034 ). |