Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Verfahrenswert

    Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

    | Das OLG Frankfurt a.M. hat klargestellt, wie Sie den Verfahrenswert für den Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting ermitteln. |

     

    Sachverhalt

    Der Antragsteller (M) hatte von seiner geschiedenen Frau (F), die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting beantragt und die Erstattung seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten sowie Kosten seines Steuerberaters für ein Einspruchsverfahren verlangt. Die F hatte demgegenüber noch einen Widerantrag gestellt. Das FamG hat den Verfahrenswert festgesetzt. Auf die hiergegen erhobene Beschwerde hat das OLG den Verfahrenswert reduziert.

     

    • 1. Der Verfahrenswert eines Antrags auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting ist gem. § 42 Abs. 1 FamGKG mit dem vom Antragsteller erstrebten Steuervorteil zu bemessen.
    • 2. Werden zusätzlich die Kosten eines Steuerberaters verlangt, sind diese hinzuzurechnen.