· Fachbeitrag · Verfahrenswert
Zustimmung zum begrenzten Realsplitting
von RA Norbert Schneider, Neunkirchen
| Das OLG Frankfurt a.M. hat klargestellt, wie Sie den Verfahrenswert für den Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting ermitteln. |
Sachverhalt
Der Antragsteller (M) hatte von seiner geschiedenen Frau (F), die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting beantragt und die Erstattung seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten sowie Kosten seines Steuerberaters für ein Einspruchsverfahren verlangt. Die F hatte demgegenüber noch einen Widerantrag gestellt. Das FamG hat den Verfahrenswert festgesetzt. Auf die hiergegen erhobene Beschwerde hat das OLG den Verfahrenswert reduziert.
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