29.04.2019 · Fachbeitrag · Volljährigenadoption
Intaktes Verhältnis zu leiblichen Eltern steht nicht entgegen
| Eine sittliche Rechtfertigung der Annahme gem. § 1767 Abs. 1 BGB ist bei einer Volljährigenadoption nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Anzunehmende über ein intaktes Verhältnis zu ihren leiblichen Eltern verfügt (OLG Stuttgart 15.1.19, 17 UF 87/18, Abruf-Nr. 207706 ). |
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