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  • 01.11.2021 · Nachricht · Vollstreckungsrecht

    Goodwill eines Unternehmens ist unpfändbar

    | Die Veräußerung des Goodwill an eine neu gegründete Gesellschaft stellt keinen Arrestgrund dar (LG Bremen 8.6.21, 4 O 900/21, Abruf-Nr. 223967 ). |