30.10.2017 · Fachbeitrag · Wechselseitige Anträge
Werte werden nicht addiert
| Werden von den Beteiligten wechselseitige Anträge auf alleinige Überlassung derselben Ehewohnung für die Zeit des Getrenntlebens gestellt, werden die Werte von Antrag und Widerantrag nicht addiert. Es gilt nur der höhere Wert. Das hat das AG Mayen aktuell entschieden. |
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