13.02.2017 · Fachbeitrag · Auskunft
Auskunftsanspruch eines Elternteils gegen das Jugendamt
| § 1686 BGB kann in entsprechender Anwendung einem Elternteil auch einen Auskunftsanspruch gegenüber Anspruchsgegnern gewähren, die nicht Elternteil sind, vorliegend dem Jugendamt (BGH 14.12.16, XII ZB 345/16, 24.1.17, Abruf-Nr. 191444 ). |
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